Honorare & Gebühren
Die Abrechnung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer getroffenen Vergütungsvereinbarung.
Erstberatung
Eine Erstberatung dient dazu Ihre Fragen zu beantworten und Ihre rechtliche Situation einschätzen zu können.
Für eine umfängliche Erstberatung belaufen sich die Kosten auf 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer.
Des Weiteren behalte ich mir vor die Kosten für Kopien, Porto oder andere Auslagen mit einem Pauschalwert von 20,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer auf Sie umzulegen.
Die Angaben beziehen sich auch auf telefonische oder Online-Beratungen.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann diese für die Kosten einer Erstberatung in familienrechtlichen oder anderen Angelegenheiten aufkommen.
Bitte holen Sie sich vorab eine schriftliche Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen oder sehr hohe Schulden haben können Sie Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Wenn diese bewilligt werden, müssen Sie keine Gerichtskosten tragen.
Ob des Weiteren auch die Kosten der Anwaltskosten übernommen werden, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.
Es besteht die Möglichkeit, dass alle Kosten übernommen werden, oder dass Sie die Anwaltskosten dem Staat in Raten zurückbezahlen müssen.
Zur Beantragung der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe müssen Sie folgendes Formular ausfüllen:
https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf
RVG
Hier finden Sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.