Internationales Privatrecht (IPR)
Die Nachfrage nach Rechtsberatung auf internationalen Gebiet ist konstant wachsend.
Bei Fällen mit Auslandsberührung bestimmt das internationale Privatrecht, welches Rechtssystem zur Anwendung kommt.
Die Bezeichnung Internationales Privatrecht ist irreführend, weil es sich nicht um internationales Recht handelt, sondern um nationales Recht.
Jeder Staat hat ein eigenes Internationales Privatrecht.
Eine Auslandsberührung kann sich beispielsweise ergeben aus:
- der Staatsangehörigkeit einer Person
- dem Abschlussort eines Vertrages oder
- dem Erfüllungsort eines Vertrages
Ich berate Sie auch gerne hinsichtlich vollstreckungsrechtlicher Angelegenheiten, insbesondere wenn Sie ausländische Titel in Spanien oder Deutschland vollstrecken möchten.